Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024 intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst und die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Verpflichtungen wahrgenommen. Zu diesen zählen Beratungen auf der Basis regelmäßiger, zeitnaher und umfassender Informationen durch den Vorstand, die Einbindung des Aufsichtsrats in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sowie die notwendige Überwachung der Geschäftsführung. 

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in und außerhalb von Aufsichtsratssitzungen ausführlich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Belange des Unternehmens. Die Berichterstattung umfasste Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung, die beabsichtigte Unternehmenspolitik, die Nachhaltigkeitsziele und andere grundsätzliche Belange der Unternehmensplanung und beinhaltete auch Informationen zur finanziellen Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance). Soweit Gesetz, Satzung oder selbst getroffene Regelungen dies vorgesehen haben, hat der Aufsichtsrat zu entsprechenden Geschäftsvorfällen Entscheidungen beschlossen. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt sowie Informationsund Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Dieser unterrichtete den Aufsichtsratsvorsitzenden laufend und zeitnah über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen. 

Der Aufsichtsrat informiert in diesem Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024. Im Mittelpunkt der Erläuterungen stehen die Themen seines kontinuierlichen Dialogs mit dem Vorstand sowie die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung.

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Stefan Heimöller, Vorsitzender
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Jens Große-Allermann, stellv. Vorsitzender
Gesco: Foto: Dr. Nanna Rapp
Dr. Nanna Rapp
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Klaus Möllerfriedrich

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Veränderung bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats und auch nicht bei der Besetzung der Ausschüsse. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2024 ganzjährig Stefan Heimöller als Vorsitzender, Jens Große-Allermann als stellvertretender Vorsitzender, Klaus Möllerfriedrich und Dr. Nanna Rapp an. 

Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2024 aus dem CEO Ralph Rumberg (bis zum 30. Juni 2024), seinem Nachfolger als CEO Johannes Pfeffer (seit dem 1. Oktober 2025) sowie (ganzjährig) der CFO Andrea Holzbaur.

Die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand bestand jederzeit und wurde in der Zeit ohne CEO besonders intensiv gepflegt. Es fanden mehrere außerplanmäßige Abstimmungsgespräche zwischen der CFO und dem AR-Vorsitzenden statt. Der Aufsichtsrat erfüllte während des gesamten Berichtsjahres seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung gewissenhaft. Dazu gehörten der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Der Aufsichtsrat war unmittelbar in alle grundlegenden Unternehmensentscheidungen involviert. Insbesondere wurde die wirtschaftliche Lage der GESCO SE und ihrer Tochtergesellschaften ausführlich besprochen. Die Neubesetzung von Führungspositionen bei den Tochtergesellschaften der GESCO SE waren Schwerpunkte der Aufsichtsratsarbeit, ebenso wie die Begleitung (potenzieller) M&A-Transaktionen und interner gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen im Jahr 2024.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Konzerns und der einzelnen Tochtergesellschaften einschließlich der Risikolage sowie über das Risiko- und das Compliance-Management. Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungsterminen laufend anhand schriftlicher Berichte sowie mündlich ausführlich über alle Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. In den regelmäßigen Quartalssitzungen erhielt der Aufsichtsrat vom hierfür zuständigen Verantwortlichen der GESCO SE einen detaillierten Bericht über das Compliance-Managementsystem sowie das interne Kontrollund Risikomanagementsystem. Der Aufsichtsrat befasste sich planmäßig sowohl mit der Struktur und den Inhalten als auch mit der Funktionsfähigkeit dieser Systeme. In sämtlichen Fällen haben sich die Mitglieder des Aufsichtsrats intensiv und kritisch mit den ihnen erstatteten Berichten auseinandergesetzt und eigene Anregungen eingebracht. Umfang sowie Art und Weise der Risikoberichterstattung werden so laufend aktualisiert. Das Thema ESG/CSRD gewinnt zunehmend an Bedeutung und wurde in der Nichtfinanziellen Erklärung umfassend behandelt.

Der Geschäftsverlauf wurde mit dem Vorstand ausführlich besprochen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den jeweiligen Jahresplanungen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen in den Sitzungen umfassend erläutert sowie von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam analysiert. Die Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands hat der Aufsichtsrat umfassend geprüft und dazu, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, sein Votum abgegeben.

Bedeutende strategische Investitionen bei den Tochterunternehmen wurden von ausführlichen Diskussionen auf der Grundlage detaillierter Investitionsrechnungen begleitet. Unternehmen, die von der konjunkturellen Situation stärker betroffen waren, wurden vom Aufsichtsrat besonders in Augenschein genommen.

Veränderungen in der Geschäftsführung von Tochtergesellschaften wurden von Aufsichtsrat und Vorstand umfassend diskutiert. Bei Neueinstellungen erfolgte vor dem Genehmigungsbeschluss ein Vorstellungsgespräch der Kandidaten beim Aufsichtsrat.

Die Organisation der Aufsichtsratsarbeit bei der GESCO SE blieb unverändert. Der Aufsichtsrat besteht weiterhin ausschließlich aus Anteilseignervertretern, die von der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 für die nächsten fünf Jahre wiedergewählt wurden.

Die bewusste Begrenzung der Aufsichtsratsgröße ermöglicht effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen sowohl über strategische als auch Detailfragen. Daher wird grundsätzlich auf die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen verzichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden mit Ausnahme des Prüfungsausschusses keine Ausschüsse gebildet. Herr Jens Große-Allermann, der über umfassende Kenntnisse hierüber verfügt, leitet den Prüfungsausschuss, unterstützt von Herrn Wirtschaftsprüfer Klaus Möllerfriedrich und Frau Dr. Nanna Rapp.

Der Gesamtaufsichtsrat delegiert Teilaufgaben an einzelne Mitglieder, die sie vorbereiten und zur abschließenden Diskussion und Entscheidung des Gremiums vorlegen. Dies betrifft insbesondere M&A-Transaktionen, Personalentscheidungen und Abschlussprüfung. Die vier Mitglieder des Aufsichtsrats bringen unterschiedliche, sich ergänzende Kompetenzen ein und sorgen so für eine angemessene fachliche Diversifizierung, wie in einer Kompetenzmatrix dargelegt, die in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht ist.

Seit 2023 hat der Aufsichtsrat Zugang zu einer Datenbank mit allen aufsichtsratsrelevanten Dokumenten.

Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt elf ordentliche und außerordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat diverse Male interne Telefon- und Videokonferenzen abgehalten und bei Bedarf Entscheidungen im Umlaufverfahren getroffen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen ordentlichen Aufsichtsratssitzungen, die in Präsenz stattfanden, teilgenommen.

Gegenstände der kontinuierlichen Beratungen im Aufsichtsrat waren die wirtschaftliche Entwicklung der GESCO-Gruppe, die Entwicklung einzelner Tochtergesellschaften, personelle Angelegenheiten bei den Tochtergesellschaften und der GESCO SE, die Zielerreichung in Bezug auf die Jahresplanung sowie laufende M&AVorhaben. Quartalsweise berichtete ein Mitarbeiter der GESCO SE dem Aufsichtsrat über das Compliance-Managementsystem sowie das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat zu folgenden Themenschwerpunkten beraten und, soweit erforderlich, Beschlüsse gefasst:
 

  • Erörterung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der GESCO SE zum 31. Dezember 2023; Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 

  • Bericht des Aufsichtsrats; Erklärung zur Unternehmensführung; Nichtfinanzielle Erklärung; Entsprechenserklärung und Corporate Governance

  • Vorbereitung/Nachbereitung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 

  • Jahresplanung 2024/2025 

  • Aufsichtsrats-, Vorstands- und Personalangelegenheiten; hier insbesondere die Neubesetzung des CEO 

  • Internes Kontroll-, Risiko- und Compliance-Managementsystem 

  • Neubesetzungen von Geschäftsführerpositionen bei Tochtergesellschaften 

  • Investitionen bei Tochtergesellschaften 

  • Erwerb/Veräußerung von (Anteilen an) Unternehmen; hier vor allem auch der MBO AstroPlast und Verkauf der Bereiche Guss und Stahl bei der Doerrenberg 

  • Gesellschaftsrechtliche Veränderungen, insbesondere die Gründung von Auslandsgesellschaften der Tochtergesellschaften INEX und SVT 

  • Versicherungsthemen, u. a. Cybersecurity; Klagevorbereitung wg. Kartellschaden 

  • Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2024 

  • Beratung über Aktienrückkaufprogramm

Der Aufsichtsrat wurde auch zwischen den Sitzungsterminen anhand schriftlicher Berichte ausführlich über alle Projekte und Vorhaben informiert, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. 

Der Prüfungsausschuss hat im Jahr 2024 drei Mal getagt. Gegenstand der Sitzungen waren im ersten Quartal die Arbeiten und Ergebnisse des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Abschlussprüfers für das Jahr 2024 und im vierten Quartal die Abstimmung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 sowie ein Zwischenbericht zur Abschlussprüfung 2024.

Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet. Über die Corporate Governance bei der GESCO SE berichten Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung, die sowohl auf der Website als auch im jeweils aktuellen Geschäftsbericht veröffentlicht wird.

Vorstand und Aufsichtsrat haben turnusgemäß im Dezember 2024 die gesetzlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und veröffentlicht. Die GESCO SE entspricht danach den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung aufgeführten und begründeten Abweichungen.

Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Berichtsjahr an einer externen Weiterbildungsmaßnahme zum Thema ESG teilgenommen; alle Mitglieder haben sich durch Fachzeitschriften und im Internet mit aktuellen Aufsichtsratsthemen beschäftigt. Darüber hinaus haben einzelne Mitglieder an Seminaren und sonstigen Fortbildungen teilgenommen.

Das im Jahr 2021 verabschiedete Vergütungssystem gilt für alle Vorstandsanstellungsverträge, die seit dem 1. Juli 2021 abgeschlossen oder verlängert worden sind oder in Zukunft abgeschlossen werden, solange kein anderweitiges Vergütungssystem verabschiedet wird. Die Anstellungsverträge aller Vorstände basieren auf dem im Jahr 2021 verabschiedeten Vergütungssystem.

Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2021 hatte das seinerzeit vorgelegte Vergütungssystem genehmigt, das die Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sowie die damals neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigte.

Ausführliche Informationen zur Systematik der Vorstandsvergütung bieten der Vergütungsbericht und die Anhänge der Abschlüsse der GESCO SE und des Konzerns.

Das System der Aufsichtsratsvergütung wurde im Jahr 2020 neu geregelt und mit Ausnahme einiger gesellschaftsrelevanter Regelungen weitgehend an die Vorgabe des DCGK angepasst. Das modifizierte Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung 2020 gebilligt und in der Satzung neu geregelt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 9. Mai 2024 gewählte Abschlussprüfer, die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses beauftragt. Der Abschlussprüfer hat uns seine Unabhängigkeit bestätigt und darüber hinaus nachgewiesen, dass er durch erfolgreiche Teilnahme an einer Qualitätskontrollprüfung der Wirtschaftsprüferkammer zur Prüfung börsennotierter Gesellschaften berechtigt ist.

Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der GESCO SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 und der Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte am 4. April 2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. 

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der GESCO-Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wurden unter Berücksichtigung von § 315e HGB auf der Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Der Abschlussprüfer versah den Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2024 am 4. April 2025 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung waren in diesem Jahr beim Einzelabschluss der GESCO SE die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, die Werthaltigkeit der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Beteiligungserträge, Rückstellungen, Steuern und Lagebericht. Die Prüfungsschwerpunkte beim Konzernabschluss waren die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte (Impairment Tests), der Prozess zur Konzernabschlusserstellung und Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen, die Abbildung von Unternehmenstransaktionen, die Umsatzrealisierung, Werthaltigkeit von Forderungen, Vorratsvermögen und rechtliche Risiken in einzelnen Tochtergesellschaften sowie Pensionsrückstellungen, latente Steuern, Lagebericht und Konzernanhang einschließlich ESEF. Mit dem Abschlussprüfer wurden die Prüfungsschwerpunkte vor Beginn der Prüfungshandlungen abgestimmt. Besondere Vorgaben des Aufsichtsrats an den Abschlussprüfer sind nicht erfolgt. Die vom Abschlussprüfer ermittelten Prüfungsschwerpunkte beinhalteten bereits gewünschte Prüfungsbereiche aus der Sicht des Aufsichtsrats. Zwischen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer bestand auch während der laufenden Prüfungsarbeiten persönlicher Kontakt bezüglich des Austausches von Informationen über die Prüfung. Während der Prüfung und in der Endphase der Prüfungshandlungen hat sich der Prüfungsausschuss zur weiteren Vorbereitung der Entscheidung des Gesamtgremiums intensiv mit dem Abschlussprüfer über den Stand der Prüfung ausgetauscht. In zwei Prüfungsausschusssitzungen am 16. Dezember 2024 und am 10. März 2025 hat der Abschlussprüfer die Ausschussmitglieder über die Durchführung der Abschlussprüfung bei der GESCO SE, dem Konzern und den einzelnen Tochtergesellschaften ausführlich informiert und Fragen beantwortet. Gegenstand der Diskussion mit den Prüfern waren auch die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen in der Firmengruppe und das Risikomanagementsystem. 

Die vollständigen Abschlüsse sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung rechtzeitig zugesandt und in die Prüfungshandlungen des Aufsichtsrats einbezogen. Sie waren auch in der Sitzung des Aufsichtsrats am 4. April 2025 Gegenstand intensiver Beratungen. Die Abschlussprüfer nahmen an dieser Sitzung teil, berichteten umfassend über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und standen dem Aufsichtsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von den Wirtschaftsprüfern umfassend beantwortet. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht keine Einwendungen zu erheben. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und in der Sitzung am 7. April 2025 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2024 der GESCO SE festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Ergebnis- und Finanzlage des Unternehmens an.

Dank für die geleistete Arbeit

Der Erfolg der GESCO-Gruppe hängt von den Menschen ab, die für sie arbeiten. Der Aufsichtsrat dankt deshalb dem Vorstand, den Geschäftsführern der Tochtergesellschaften und allen Beschäftigten der GESCO-Gruppe für ihren Beitrag zur erfolgreichen Weiterentwicklung der Gruppe.

Wuppertal, den 7. April 2025

Für den Aufsichtsrat
Stefan Heimöller
Aufsichtsratsvorsitzender